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Häufige Fragen zur Barmenia DirektRente

Warum muss überhaupt vorgesorgt werden?

Schon lange ist bekannt, dass das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung immer weiter sinken wird. Schon lange ist bekannt, dass das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung immer weiter sinken wird. Arbeitnehmer müssen sich darauf einstellen, dass die gesetzliche Altersabsicherung in Zukunft nur noch eine Grundversorgung darstellt. Ähnlich sieht die Situation bei der gesetzlichen Witwen- und Waisenrente aus sowie bei der Erwerbsmin-derungsrente, die im Falle der Erwerbsunfähigkeit gezahlt wird.

Reise-, Kultur- und Sportaktivitäten oder andere materielle Annehmlichkeiten, die das Leben dann lebenswert ma-chen, wird man sich mit der gesetzlichen Rente alleine nicht erfüllen können. Um im Alter über ausreichend Geld zu verfügen, ist es daher wichtiger denn je, die Altersversorgung selbst in die Hand zu nehmen. Je früher man damit beginnt, desto besser. Insbesondere jüngere Sparer können durch den Zinseszinseffekt hohe Erträge für die Alterversorgung erwirtschaften. Und der Staat hilft dabei!
 

Was ist betriebliche Altersversorgung?
Bei der betrieblichen Altersversorgung sagt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Leistungen zur Alters-, Hinter-bliebenen- oder Invaliditätsversorgung zu. Diese Form der Altersversorgung genießt eine besondere staatliche Förderung: Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei, wovon sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren. Für den Arbeitgeber hat die betriebliche Altersversorgung zudem nicht nur finanzielle Vorteile. Der Ar-beitgeber wird mit der freiwilligen Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung der sozialen Verantwortung seinen Arbeitnehmern gegenüber gerecht und erreicht dadurch eine größere Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen.
 
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung?
Ja. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass von seinem Gehalt bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. In 2009 wären dies monatlich max. 216 EUR.
 
Was zeichnet die Barmenia für die betriebliche Altersversorgung aus?

Das besondere an der betrieblichen Altersversorgung ist, dass der Arbeitgeber das Geld für die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer verwaltet. Nichts ist daher wichtiger als eine solide und sicherheitsorientierte Anlage der Bei-träge. Genau hier zeichnet sich die Barmenia aus. Von der Rating-Agentur „Assekurata“ erhielt die Barmenia im Punkt Unternehmenssicherheit die Höchstwertung „exzellent“. Besser geht’s nicht!

Ebenso konnte die Barmenia in den Bereichen Erfolg, Gewinnbeteiligung und Kundenorientierung überzeugen, was sich in der Gesamtbeurteilung „A“ (Gut) (Stand 09/2008) widerspiegelt.
 

Wie funktioniert die Barmenia DirektRente?
Die Barmenia DirektRente ist ein möglicher Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der für viele Betriebe sehr attraktiv ist. Warum?
  • sehr verwaltungsarm
  • keine zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber
  • unkomplizierte Übertragung bei Arbeitgeberwechseln
  • der gesetzliche Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung lässt sich leicht realisieren
  • sichere Anlage der Beiträge

Bei der Barmenia DirektRente schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung ab, in der der Arbeitnehmer versi-chert wird. Der Arbeitnehmer ist Bezugsberechtigter und erhält eine lebenslange Altersrente sowie einen Berufsun-fähigkeitsschutz, wenn er dies wünscht. Ebenso werden die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers im Todesfall abge-sichert. Die Leistungen überweist die Barmenia direkt an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene.

Die Beiträge werden vom Konto des Arbeitgebers überwiesen bzw. abgebucht. Bei den Beiträgen unterscheidet man grundsätzlich zwischen arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierten Beiträgen, wobei auch eine Kombination von beiden vereinbart werden kann. Sind die Beiträge arbeitgeberfinanziert, werden sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bezahlt. Bei arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungen hingegen wird der Beitrag vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten und an die Barmenia weitergeleitet. Hier spricht man auch von einer Entgeltumwandlung.
 

Für wen kann eine Barmenia DirektRente vereinbart werden?
Eine Barmenia DirektRente kann für alle Arbeiter und Angestellten, die sich im ersten Dienstverhältnis befinden, abgeschlossen werden, einschließlich Auszubildende. Auch Geschäftsführer einer GmbH und Vorstände von Akti-engesellschaften sind steuerlich gesehen Arbeitnehmer und haben dadurch die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung zu vereinbaren.
 
Was ist zu beachten, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einen Tarifvertrag gebunden sind?

Eine Entgeltumwandlung von Tarifgehältern ist nur zulässig, wenn der Tarifvertrag dies vorsieht (Tarifvorbehalt). Solche Vereinbarungen sind jedoch Bestandteil der meisten Tarifverträge. Einige Tarifverträge verlangen sogar, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag in eine betriebliche Altersversorgung zahlt.
 

Können vermögenswirksame Leistungen in eine Barmenia DirektRente gezahlt werden?
Ja. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, kann er mit seinem Arbeitgeber vereinba-ren, dass er auf diese zu Gunsten eines Beitrags in eine Barmenia DirektRente verzichtet. Die Umstellung lohnt sich. Warum? Der Arbeitnehmer verdoppelt dadurch in vielen Fällen seinen Anlagebetrag, ohne zusätzlich finanziell belastet zu werden. Von den eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen profitiert auch der Arbeitgeber.
 
Können in die Barmenia DirektRente Zuzahlungen geleistet werden?
Neben den laufenden Beiträgen können auch einmalige Zuzahlungen in eine Barmenia DirektRente geleistet werden. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, z. B. jährliche Sonderzahlungen für die Altersversorgung zu verwen-den. Die Zuzahlungen müssen mindestens 100 EUR betragen und dürfen zusammen mit den laufenden Beiträgen die Höchstgrenzen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit nicht übersteigen.

Ansprechpartner

  • Der Barmenia-Betreuer
  • Abteilung Vertrag BL: Tel.: (02 02) 4 38-36 21
Wer ist im Todesfall des Arbeitnehmers abgesichert?
Wichtig ist, dass auch für den Todesfall eine passende Absicherung der Hinterbliebenen vereinbart wird. Dazu wird vorab festgelegt, welche Leistungen im Todesfall an die Hinterbliebenen gezahlt werden.

Folgende Personen sind im Todesfall abgesichert:

  1. der/die Ehegatte/in zum Zeitpunkt des Todes oder
  2. der/die in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährte/Lebensgefährtin oder
  3. das/die Kind/Kinder für das/die Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht oder
  4. der/die frühere Ehegatte/in.

Die Hinterbliebenen bekommen die vereinbarte Todesfallleistung als lebenslange Rente ausgezahlt. Erhalten die Kinder die Leistung, endet die Rentenzahlung, wenn die Kinder keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben. Auf Wunsch des jeweiligen Hinterbliebenen kann auch an Stelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt werden.

Ist keine der oben genannten Personen zum Zeitpunkt des Todes vorhanden, erhalten die Erben ein angemessenes Sterbegeld (max. 8.000 EUR).

Welchen Vorteil hat der Arbeitnehmer, wenn ein Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart wird?

Ist ein Arbeitnehmer nicht mehr in Lage, seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % auszuüben, übernimmt die Barmenia die Beitragszahlung für seine Altersversorgung. Diese bleibt dadurch im vollen Umfang erhalten. Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer für die Dauer der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt, wodurch sein Einkommensverlust gemindert wird.

Die Erweiterung der Barmenia DirektRente um diesen Baustein ist für jeden Arbeitnehmer unbedingt zu empfehlen. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 200.000 Menschen berufsunfähig und verlieren dadurch ihr gewohntes Einkommen. Ein Risiko, das häufig unterschätzt wird.
  

Welche steuerlichen Vorteile hat die Barmenia DirektRente?

Die Beiträge sind bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei (in 2009: 2.592 EUR). Weitere 1.800 EUR können im Jahr steuerfrei eingezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer keine pauschal besteuerte Direktversicherung oder Pensionskasse hat, die vor 2005 abgeschlossen wurde. Für den Arbeitgeber sind die Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar.

Die Renten- bzw. Kapitalleistungen sind im vollen Umfang steuerpflichtig. Das heißt, dass der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen sie mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern müssen. Für den Arbeitgeber hat die Aus-zahlungsphase hingegen keine steuerlichen Auswirkungen.

Der Vorteil dieser sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“:
Durch die Steuerfreiheit in der Ansparphase können Arbeitnehmer mehr Geld zurücklegen. Dieser Vorteil ist umso größer, je höher das steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers ist. Wird eine Versorgung durch Entgeltum-wandlung finanziert, ist der angelegte Betrag etwa doppelt so hoch wie die tatsächliche finanzielle Belastung des Arbeitnehmers. Hinzu kommt, dass der Steuersatz im Alter in der Regel niedriger ist, als der im Berufsleben.
 

Wie sieht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus?
 Hier profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Die Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungs-grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sozialabgabenfrei (in 2009: 2.592 EUR). Ist der Leistungs-empfänger Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auf die Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Wird eine Kapitalzahlung verlangt, verteilt sich die Sozialver-sicherungspflicht auf die darauf folgenden 120 Monate. Rentner, die privat krankenversichert sind, werden von der Beitragspflicht freigestellt.
 
Wie werden die Beiträge in der Barmenia DirektRente angelegt?

In welcher Form die Altersversorgung aufgebaut werden soll, entscheiden Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie kön-nen zwischen den beiden folgenden Varianten auswählen:

Barmenia DirektRente Classic
Durch die sichere Anlage der Beiträge steht schon zu Vertragsbeginn die garantierte Rentenhöhe fest. Die Renten-leistungen werden zusätzlich durch die Überschüsse der Barmenia erhöht.

Barmenia DirektRente Invest
Möchten Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst über die Anlage der Beiträge entscheiden und die Chancen des Kapitalmarktes nutzen, ist die Barmenia DirektRente Invest die ideale Lösung. Für die Anlage stehen zahlreiche attraktive Fonds mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten zur Verfügung. Die Höhe der Rente wird zu Rentenbeginn mit einem garantierten Rentenfaktor festgelegt und ist abhängig von der Entwicklung der gewählten Fonds.

Um das Risiko des Arbeitnehmers bei dieser Zusage zu reduzieren, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Ar-beitnehmer zu Rentenbeginn mindestens Anspruch auf die eingezahlten Beiträge hat.
 

Kann der Arbeitnehmer den Beginn seiner Altersrente aus der Barmenia DirektRente vorziehen oder nach hinten verlegen?
Ja. Möchte der Arbeitnehmer frühzeitig in Rente gehen oder seinen Ruhestand nach hinten verschieben, kann der Arbeitgeber die Barmenia DirektRente entsprechend anpassen. Ein Vorziehen des Rentenbeginns ist dabei maxi-mal bis zum 60. Lebensjahr möglich. Eine früherer Beginn der Rentenzahlung ist nur möglich, wenn der Arbeit-nehmer bereits eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält (z. B.: Piloten, Bergleute) Die Rente wird in diesem Fall mit Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres ausgezahlt.

Ansprechpartner:

  • Der Barmenia-Betreuer
  • Abteilung Vertrag BL; Tel.: (02 02) 4 38-36 21
Besteht die Möglichkeit, eine Kapitalleistung aus der Barmenia DirektRente zu erhalten?
Ja. Der Arbeitnehmer sowie seine Hinterbliebenen können verlangen, dass sie an Stelle der vereinbarten Renten, eine einmalige Kapitalzahlung erhalten. Es ist auch möglich, sich nur einen Teil der Rentenansprüche auszahlen zu lassen (bis zu 30 % der vollen Kapitalleistung).

Eine Kapitalleistung an Stelle der Altersrente kann bis ein Monat vor Rentenbeginn beantragt werden.

Ansprechpartner

  • Der Barmenia-Betreuer
  • Abteilung Leistung BL; Tel.: (02 02) 4 38-36 25
Was passiert mit der Barmenia DirektRente, wenn der Arbeitnehmer längere Zeit krank ist oder sich in der Elternzeit befindet?

Während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, die Barmenia DirektRente mit privaten Beiträgen fortzuführen, wodurch die Versorgung in unveränderte Höhe bestehen bleibt. Die Beiträge in dieser Zeit werden steuerlich so behandelt wie Beiträge in einen Privat-Vertrag. Alternativ hierzu kann die Beitragszahlung für diesen Zeitraum ausgesetzt werden. Die Leistungen werden in diesem Fall entsprechend angepasst.

Bei einer längeren Krankheit richtet sich die Höhe des Leistungsanspruchs nach den Beiträgen, die bis zum Aus-scheiden aus dem Unternehmen gezahlt wurden. Kehrt der Arbeitnehmer spätestens nach drei Jahren zurück ins Unternehmen, kann er seine Barmenia DirektRente wieder in Kraft setzen und seine Altersversorgung so weiter aufbauen. Ansonsten ist auch ein Neuabschluss jederzeit möglich.
 

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet?

Kein Problem. Der Arbeitnehmer kann den Vertrag zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen oder ihn als Privat-Vertrag mit eigenen Beiträgen fortführen. Ebenso besteht oftmals die Möglichkeit, ihn einfach beitragsfrei ruhen zu lassen.

Voraussetzung dabei ist, dass der Arbeitnehmer bereits eine sogenannte unverfallbare Anwartschaft auf seine Versorgung hat. Bei arbeitnehmerfinanzierten Versorgungen hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag an Anspruch auf Leistungen. Handelt es sich hingegen um eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung, hat der Arbeitnehmer erst einen gesetzlichen Anspruch, wenn seine Versorgung bereits fünf Jahre bestanden hat und er das 25. Lebensjahr vollendet hat. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der vorhandene Rückkaufswert an den Arbeitgeber überwiesen.
 

Ist das angesparte Kapital verloren, wenn der Arbeitnehmer Hartz IV beantragen muss?

Der Arbeitnehmer braucht sich um das Kapital in seiner Barmenia DirektRente keine Sorgen zu machen. Als staat-lich gefördertes Altersvorsorgeprodukt zählt es nicht zum sogenannten verwertbaren Vermögen. D. h. das gebilde-te Kapital kann nicht im Rahmen von Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV angerechnet werden.
 

Ist die Barmenia DirektRente geschützt, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
Sobald der Arbeitnehmer eine gesetzliche unverfallbare Anwartschaft auf seine Versorgung hat, hat er einen direk-ten Rechtsanspruch gegenüber der Barmenia. Seine Altersversorgung ist dadurch unabhängig vom Schicksal des Arbeitgebers. Eine Mögliche Insolvenz des Arbeitgebers stellt für den Arbeitnehmer daher kein Risiko dar.
Versorgungen, die auf Beiträge des Arbeitnehmers beruhen, sind dadurch bereits von Beginn an geschützt. Bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungen besteht der Schutz erst, wenn die Versorgung bereits fünf Jahre bestanden hat und der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat.
 
Gibt es die Barmenia DirektRente auch riestergefördert?
Nein. Die Kombination aus Direktversicherung und Riesterrente hätte für den Arbeitnehmer einen großen Nachteil: Er zahlt sowohl auf die Beiträge als auch auf die Leistungen Sozialversicherungsbeiträge. Es ist daher günstiger für ihn, die Riesterrente ohne seinen Arbeitgeber abzuschließen. Auch hier bietet die Barmenia mit der Barmenia FörderRente Classic und Invest attraktive und individuelle Lösungen an.
 
Wer erhält welche Unterlagen?

Der Versicherungsschein wird dem Arbeitgeber ausgestellt, da er Vertragspartner der Barmenia ist. Zusätzlich erhält der Arbeitgeber alle nötigen Informationen zur Weiterleitung an seinen jeweiligen Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber wird außerdem jährlich über den aktuellen Stand seiner Barmenia DirektRente informiert.
  

Was hat die betriebliche Altersversorgung mit Kindergeld zu tun?

Gerade für diejenigen, die eine höhere Ausbildungsvergütung bekommen, ist wichtig: Die Entgeltumwandlung kann auch den Kindergeldanspruch der Eltern retten. Denn viele Eltern bekommen kein Kindergeld mehr, obwohl ihre Kinder unter 25 Jahre alt sind und eine Ausbildung absolvieren. Das Einkommen der jungen Leute darf nämlich nach Abzug der Werbungskostenpauschale und der Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung 7.680 EUR im Jahr nicht übersteigen. Wer darüber liegt, verliert den Anspruch auf Kindergeld. Auch die Kindergeld-Zulage bei der Riester-Rente der Eltern - immerhin 185 EUR im Jahr - geht dann verloren.

Durch die Altersvorsorge per Bruttoentgeltumwandlung kann die kritische Einkommensgrenze von 7.680 EUR jedoch wieder unterschritten werden, da der Beitrag für die betriebliche Altersversorgung das Bruttoentgelt entsprechend reduziert. Das Ergebnis: Schon der Azubi spart etwas fürs Alter und die Eltern bekommen wieder bzw. weiter Kindergeld und für Ihre Riester-Rente die Kinderzulage. Es lohnt sich also, wenn Azubis und ihre Eltern das einmal durchrechnen.
 

Was passiert mit der Direktversicherung, wenn Azubis zum Grundwehr- oder Zivildienst gehen?
Kaum einer weiß: Hat ein Azubi ausgelernt und leistet nach der Ausbildung seinen Grundwehr- oder seinen Zivildienst ab, erstattet bzw. übernimmt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen in diesem Zeitraum die Beiträge für die Direktversicherung. Geregelt ist dies im Arbeitsplatzschutzgesetz (§ 14a Abs. 1-4 ArbPlSchG).
 
Ist es vorteilhaft, durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen die betriebliche Altersversorgung im Unternehmen zu regeln?
Auf jeden Fall. Wenn das Unternehmen keinem Tarifvertrag unterliegt, der dies ausschließt, besteht die Möglichkeit des Abschlusses freiwilliger Betriebsvereinbarungen. Solche Vereinbarungen können z. B. Regelungen zur Wahl des oder der Durchführungswege, die im Betrieb angeboten werden sollen, betreffen. Sie können Regelungen aufnehmen zur Erwerbunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung, zu einer monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Beitragszahlung und welche Entgeltbestandteile für die betriebliche Altersvorsorge eingesetzt werden können. Ferner kann geregelt werden, ob es einen Arbeitgeberbeitrag gibt, wie dieser ausgestaltet und wie hoch er ist.